Infothek: Corona – Beschränkungen des öffentlichen Lebens vom 08.03.2021 bis 31.03.2021

Seit dem 08.03.2021 gilt eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung. Die neuerliche Fassung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Kofnerenz vom 03.03.2021 um.

Die geltenden Corona-Maßnahmen werden im Wesentlichen fortgeführt, dazu zählen die Kontaktreduktion, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum, der Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.

Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Zwei Hausstände und max. fünf Personen dürfen sich in Öffentlichkeit und privaten Räumen treffen, Kinder unter 15 Jahre werde nicht mitgezählt.

Ausgangsbeschränkungen, Alkoholverbot und nächtliche Ausgangssperre werden aufgehoben.

Fahrschulen können voll öffnen. Buchläden, Baumschulen, Gartenmärkte, Baumärkte und Blumengeschäfte gelten künftig als Geschäfte und Märkte des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung und dürfen öffnen.

Weitere Maßnahmen sind beim Unterschreiten einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100, von 50 und von 35 vorgesehen. Dies gilt auch für das Überschreiten der angeführten Inzidenzwert.

Schrittweise sollen die Schulen für alle Schüler:innen wieder geöffnet werden, beginnend ab dem 10.03.2021.

Die Maßnahmen im Überblick
Diese Corona-Regeln gelten ab dem 8. März in Sachsen, MDR