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Infoveranstaltung: Richtlinie für die gestalterische Sondernutzung im öffentlichen Raum der Stadt Zittau

15. September 2020, 18:30 - 21:30

Ist die Richtlinie für die gestalterische Sondernutzung im öffentlichen Raum der Stadt Zittau noch zeitgemäß? Oder welche Neuerungen braucht diese?

Diese Fragen diskutieren Jens Hentschel-Thöricht, Vorsitzender der Linksfraktion im Stadtrat Zittau, und weitere Stadträt:innen am 15. September um 18:30 Uhr im Hotel Dreiländereck (Saal Lausitz), Bautzner Straße 9 in Zittau, mit der Händlerschaft und interessierten Publikum.

„Die Bedeutung unserer historischen Innenstadt für die Gesamtstadt ist allen bewusst. Die Innenstadt funktioniert als Gesamtensemble. Sie muss insgesamt attraktiv sein, damit der einzelne Gewerbetreibende sein Geschäft auch erfolgreich betreiben kann. Darum bemüht sich natürlich die Stadt, ihren Teil auch intensiv beizutragen, u.a. durch die Sanierung und Gestaltung des öffentlichen Raums. In diesem öffentlichen Raum gibt es eine Reihe von Sondernutzungen. In erster Linie die Auslagen von Handelsgeschäften und die Außensitze von Gastronomiebetrieben. Diese Sondernutzungen können den öffentlichen Raum sehr bereichern. Deswegen sind sie auch grundsätzlich sehr erwünscht. Sie können allerdings den öffentlichen Raum auch abwerten, wenn sie bestimmte Gestaltungsmerkmale nicht aufweisen.“ (Stadtverwaltung Zittau zur Beschlussfassung im Jahr 2015)

Die Durchsetzung der Richtlinie sorgte in jüngster Vergangenheit für Kritik der Gewerbetreibenden. Daraufhin beantragt DIE LINKE im Stadtrat, dass die Durchsetzung besagter Richtlinie bis zum Dezember 2020 ausgesetzt wird. Weiterhin wurde beantragt: Der Oberbürgermeister stellt den Stadträt:innen zur Stadtratssitzung im September 2020 eine Synopse der Gestaltungssatzung zur Verfügung, aus der ersichtlich ist, welche Regelungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben in der Gestaltungssatzung beinhaltet sind.

Oberbürgermeister Zenker sagte zu, dass dieses Thema im Herbst behandelt wird. Die Diskussionsrunde am 15. September 2020 soll mögliche Änderungswünsche benennen, damit diese bei einer zukünftigen Beschlussfassung Beachtung finden. Nachfolgend finden Sie den Link zur Richtlinie für die gestalterische Sondernutzung im öffentlichen Raum:
https://zittau.de/sites/default/files/atoms/files/Richtlinie_Sondernutzung_2015-11-19.pdf

Die Teilnahme ist nur nach voriger Anmeldung und Bestätigung möglich! Es gilt eine maximale Teilnehmer:innenzahl. Dies dient den Erfordernissen der Kontaktbeschränkung und Kontaktverfolgung. Weiterhin behalten wir uns eine kurzfristige Absage vor.

Details

Datum:
15. September 2020
Zeit:
18:30 - 21:30

Veranstaltungsort

Hotel Dreiländereck
Bautzner Straße 9
02763 Zittau,
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