Link: DStGB – Auslaufende Konzessionsverträge

Konzessionsverträge, geschlossen zwischen Versorgungsunternehmen und Gemeinden, erlauben erstere die Nutzung öffentlicher Wege und Plätze für die notwendigen Leitungen. Im Gegenzug erhalten letztere Konzessionsabgaben. Zuletzt brachten die bundesweit rund 20.000 Wegenutzungsverträge im Strom- und Gasbereich den Kommunen knapp 3,2 Milliarden Euro ein.

Rechtlich komplex, sind sie mit Auslaufen der gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsdauer alle 20 Jahre ein gewichtiges Thema. Die Entscheidung, die Konzession an den bisherigen Partner zu vergeben oder an einen neuen Netzbetreiber oder das Netz zu rekommunalisieren, muss gut abgewogen sein.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund stellt mit der vierten Auflage von »Auslaufende Konzessionsverträge« einen Leitfaden zur für die kommunale Praxis zur Verfügung, der alle zu beachtenden Aspekte zusammenfasst.