Infothek: Corona – Beschränkungen des öffentlichen Lebens vom 10.05.2021 bis 30.05.2021

Die Staatsregierung hat am 4. Mai 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Nach Beschluss der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im April 2021 werden mit ihr zukünftig in erster Linie Regelungen getroffen, die ab einer Inzidenz unter 100 gelten aber auch weitergehende Schutzmaßnahmen für eine 7-Tage-Inzidenz über 100 vorgenommen. Die neue Verordnung tritt am 10. Mai 2021 in Kraft und läuft mit Ablauf des 30. Mai 2021 aus.

Übersicht Rechtslage Bund und Land: Was gilt ab dem 10. Mai 2021 im Freistaat Sachsen?