Link: BMU – Förderung Personalkosten »Klimaschutzmanager:in«

Die Kommunalrichtlinie für kommunalen Klimaschutz hat eine interessante Neuerung erfahren: Die Personalkosten für eine Stelle “Klimaschutzmanager:in” können nun bis zu 100% gefördert werden.

Förderfähig sind Sach- und Personalkosten für das Klimaschutzmanagement, der Einsatz fachkundiger externer Dienstleister*innen sowie Dienstreisen und Teilnahmegebühren bei Veranstaltungen wie etwa Weiterbildungen oder Vernetzungstreffen. Außerdem werden Zuwendungen auf Sachausgaben zur Beteiligung der relevanten Akteur*innen im Umfang von maximal 15.000 Euro sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Umfang von maximal 25.000 Euro gefördert. Mehr Details sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.