Infothek: Corona – Beschränkungen des öffentlichen Lebens vom 28.01.2021 bis 14.02.2021

Seit dem 28.01.2021 gilt eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung. Die Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns ist durch die nach wie vor hohen Infektionszahlen notwendig. Die Kontaktbeschränkungen wurden verschärft, die Ausgangsbeschränkungen gelten weiter, Schulen, Internate und Kindertagesstätten bleiben weiterhin geschlossen. Hinzu kommt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, vor dem Eingangsbereich von und in Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie in Gesundheitseinrichtungen (z.B. Arztpraxen) und für Zusammenkünfte in Kirchen und bei der Religionsausübung. Die Beschlüsse der letzten Bund-Länder-Konferenz vom 19.01.2021 finden ebenfalls Berücksichtigung. Die Maßnahmen im Überblick.