Infothek: Neue Corona-Schutzverordnung

Vom 01.09 bis 02.11.2020 gilt eine neue Fassung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung. Die drei Grundelemente Kontaktbeschränkung, Abstandsgebot sowie die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen wirken fort. Hinzu kommt ein Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht. Die Maßnahmen im Überblick.