130 Milliarden Euro für die Konjunktur. Darauf haben sich die Koalitionsspitzen in Berlin geeinigt, um die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise abzufedern. Bei der Grundsteuerreform zeichnet sich allerdings Stillstand ab.
Für die kommunale Ebene ist vorgesehen, den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft dauerhaft auf 75% zu erhöhen. Ebenso steigt der Bundesanteil an den Kosten aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR auf 50%. Die Ausfälle der Gewerbesteuer will der Bund zur Hälfte kompensieren, die andere Hälfte sollen die Länder übernehmen.
Weiterhin soll der ÖPNV gestärkt werden: Zum einen durch eine Rahmenregelung, die es den Ländern ermöglicht, Beihilfen zu gewährleisten. Zum anderen durch zusätzliche 2,5 Milliarden Euro an Regionalisierungsmittel.
Auch der Investitionsplan Sportstätten wird aufgestockt auf nun 260 Millionen Euro. Um weitere Investitionen zu ermöglichen, wird die Deckelungssumme für den »Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen« der KfW-Bank aufgehoben.
Die breit diskutierte Übernahme von kommunalen Altschulden ist nicht Teil der Vereinbarungen und damit wohl bis auf weiteres vom Tisch.
Als „Herzstück“ des Konjunkturpakets gilt die befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16% bis Jahresende. Bei der Grundsteuerreform zeichnet sich aber ein beunruhigender Stillstand ab. Wie Der Neue Kämmerer berichtet, haben zwar mehrere Länder eigene Vorstellungen vorgebracht, aber bislang ist noch kein einziges Gesetzgebungsverfahren in Gang.