Infothek: Corona in Sachsen – Neue Schutzverordnung und Änderungen im kommunalen Haushaltsrecht

Die Regelungen zur Mund-Nasen-Bedeckung sowie den Mindestabstand von 1,50m zu anderen Menschen einzuhalten. Darüber hinaus sind private Zusammenkünfte im Wohnumfeld möglich. Im öffentlichen Raum mit Angehörigen des Hausstandes, in Begleitung von Partner:innen, mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie mit Angehörigen eines anderen Hausstandes der mit bis zu zehn weiteren Personen. Familienfeiern mit bis zu 50 Personen aus Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis sind möglich. Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern sind unter Auflagen möglich. Die Maßnahmen im Überblick.

Für Kommunen gelten bis zum Jahresende diverse Lockerungen im Haushaltsrecht. Eine Reihe von Maßnahmen sollen mehr Handlungsspielraum geben, die Regelungen gelten per Erlass bis zum 31.12.2020. Die Regelungen im Überblick.