Link: Ergänzung der Kommunalrichtlinie

Über die Neufassung der Kommunalrichtlinie berichteten wir schon im Dezember 2018. Aktuell ist nun eine weitere Ergänzung der Richtlinie. Antragsteller aus Braunkohlerevieren können mit einer bis zu 15 Prozentpunkte erhöhten Förderquote rechnen. In Sachsen betrifft dies konkret die Landkreise Görlitz und Bautzen.

Mehr dazu auf der Seite des Bundesumweltministeriums oder in der ergänzten Richtlinie selbst.