Link: Neufassung der Kommunalrichtlinie

Liebe Interessierte, ab dem 01.01.2019 gilt die Neufassung der “Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld”, kurz „Kommunalrichtlinie“ genannt.

Mit der Neufassung kommen neue Fördermöglichkeiten hinzu, insbesondere in den Bereichen kommunales Energie- und Umweltmanagement, Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs, intelligente Verkehrssteuerung, Maßnahmen zur Abfallentsorgung und Maßnahmen an Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen.

Mehr erfahrt ihr auf der Infoseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.