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Was wird denn nun mit der Grundsteuer…Länder einigt euch! Ein Kommentar zur Debatte um die Grundsteuer 

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von Susanna Karawanskij 

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den unrechtmäßigen Zustand der Erhebung der Grundsteuer wird die Diskussion über die gerechte Erhebung der wohl wichtigsten Kommunalsteuer und deren Reform wieder aufgenommen. 

Klar ist: will man verfassungskonform die Grundsteuer erheben, darf vom Grundsatz der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen nicht abgewichen werden. Das bedeutet in erster Linie, dass die Bewertungsgrundlage für die Grundstücke harmonisiert werden muss, denn diese Werte stammen für die alten Bundesländer von 1964 und für die neuen Bundesländer von 1935, was strukturelle Benachteiligungen schafft. Klar ist auch, dass jegliche gesetzliche Änderung, die die Grundsteuer betrifft durch den Bundesrat abgestimmt werden muss.

Nach jahrelanger Diskussion einigten sich 2016 die Bundesländer einstimmig, mit Ausnahme von Bayern und Hamburg, in einem Bundesratskompromiss auf das so genannte „Kostenwert-Modell“. Doch in der letzten Wahlperiode griffen weder die GroKo, noch die Bundesregierung mit dem damaligen Bundesfinanzminister Schäuble die Bundesratsinitiative auf und brachten dementsprechend keinen Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag ein, mit dem Verweis die Bundesländer mögen sich einstimmig dazu einigen. Mit der Bundestagswahl im Herbst 2017 fiel die Initiative der so genannten Diskontinuität anheim und nun muss der Gesprächsfaden erneut aufgenommen werden.

In der aktuellen Debatte werden vor allem drei Modelle diskutiert – das „Kostenwert-Modell“, das „Äquivalenzmodell“ und das „Bodenwertmodell“. Alle drei Modelle haben entsprechende Vor- und Nachteile und werden Verteilungsverschiebungen nach sich ziehen und entsprechen unterschiedlichen Interessenlagen. Allmählich macht sich Nervosität unter den kommunalen VertreterInnen breit, denn zum Dezember 2019 muss ein verfassungskonformer Vorschlag her, aber Einigkeit ist (noch) nicht in Sicht. Doch neben der noch herzustellenden Einigkeit drückt der zeitliche Rahmen zur Implementierung der neuen Grundsteuererhebung, wonach die Bewertung und Neubewertungen in den Kommunen bis Ende 2024 abgeschlossen sein muss. Ein enges Zeitkorsett, gilt es doch etwa 35 Mio. Grundstücke bundesweit neu zu bewerten. Die Befürchtungen der kommunalen Ebene gehen vor allem in jene Richtung, dass die Grundsteuer womöglich, ähnlich wie bei der Vermögensteuer, ausgesetzt wird und mangels verfassungskonformer Grundlage nicht erhoben wird. In diesem Szenario würde den Kommunen Einnahmeausfälle von mehr als 15 Mrd. drohen. Die Sorge um Liquiditätsausfälle für die Kommunen ist nicht aus der Luft gegriffen, denn mit der Stichtagsregelung 31.12.2028 greift die Festsetzungsverjährung.

Bis dahin wird es, egal auf welches Modell man sich einigt, für die Finanzverwaltungen eine enorme Herausforderung sein die Reform verwaltungstechnisch umzusetzen. Bis dahin wird die Diskussion um die Grundsteuer intensiv geführt und Fragen aufgeworfen: Ist die Erhebung der Grundsteuer gerecht und welche Faktoren sollen in die Berechnung einfließen, wenn ja, zu welchen Teilen, in welcher Typisierung und spielt der Standort möglicherweise ebenso eine Rolle. Die Verschiebungen und Veränderungen, die mit der Veränderung der Erhebung der Grundsteuer einhergehen sind weder klar benennbar noch die Effekte berechenbar. Logisch, dass man darüber diskutiert, ob man mit der Reform der Grundsteuer auch gegen Bodenspekulationen angehen kann. Doch die steuerpolitischen Lenkungswirkungen sind eher gering. Will man MieterInnen schützen, so ist es eine Überlegung wert, ob es gerecht ist die Grundsteuer auf die MieterInnen umzulegen, jedoch müssten dazu die Regelungen in Betriebskostenverordnungen und Gesetzen verändert werden. Will man Steuergerechtigkeit zwischen den Steuerzahlern erreichen und die kommunale Ebene stärken, so wäre eine konsequente Besteuerung der Spektulationsgewinne zielführend und die Beseitigung der steuerlichen Gestaltungsmodelle bei der Grunderwerbsteuer. Der erste Schritt gegen die Ungleichbehandlung ist getan, nun müssen sich die Länder einigen, ganz im Sinne der Gerechtigkeit.