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Öffentliche Wege in Gefahr

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Nach dem neuen Landesstraßengesetz können private Grundeigentümer:innen ab 2023 bislang öffentliche Feld- oder Waldwege für die Öffentlichkeit sperren. Knackpunkt im neuen Gesetz: Wege, die bis Ende 2022 von den Kommunen nicht öffentlich gewidmet sind, verlieren dann ihren Status als öffentlicher Verkehrsweg.

Um auf das brisante Thema aufmerksam zu machen, hatte das KFS am 30. September 2020 in Chemnitz eine Infoveranstaltung mit dem Titel „Welche Straßen und Wege bleiben in Sachsen öffentlich?“ organisiert. Das gut besetzte Podium mit dem Verein „Sachsens Wege“, dem ADFC Sachsen, Fachverband Fußverkehr, Landesverband Pferdesport Sachsen sowie mit dem Verband der Freizeitreiter und -fahrer e.V. und einem landwirtschaftlichen Sachverständigen bewies, dass dieses vermeintliche Nischenthema viele Menschen in Sachsen betrifft.

Kein Wunder, sind schließlich fast 10.000 Kilometer öffentlicher Wege und Straßen in Sachsen derzeit ohne Eintragung, existieren offiziell also gar nicht. Werden sie nicht in die Bestandsverzeichnisse der Gemeinden und Kommunen aufgenommen, könnten bald zehn Prozent der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze im Freistaat unwiederbringlich für die öffentliche Benutzung verlorengehen – und das vor allem in den niedrigen Straßenklassen, beispielsweise Schleich-, Wander- oder Schulwege.

Besonders die sehr kurzen Übergangsfristen im Sächsischen Straßengesetz stellen nun eine Herausforderung dar. Die Zeit wird langsam knapp, um die Öffentlichkeit auf die Bedeutung von Bestandsverzeichnissen aufmerksam zu machen. Denn nur noch bis zum 31. Dezember 2020 können Bürger:innen Ihren Gemeinden und Kommunen mitteilen, welche öffentlich genutzte Straße, welcher Weg oder Platz eingetragen werden sollte.