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WDR – 30 Jahre Kinderrechte. Wie du mitbestimmen kannst

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Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Diese besagt, dass Kinder unveräußerliche Menschenrechte haben, unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung und Mitbestimmung.
Auch die Sächsische Gemeindeordnung sieht in §47a die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor. Eine Möglichkeit, das umzusetzen, macht die Stadt Thalheim im Erzgebirge vor: Seit Dezember 2018 können hier Kinderbürgermeisterinnen mitreden und mitbestimmen.

Der Beitrag 30 Jahre Kinderrechte – Wie du mitbestimmen kannst des Magazins neuneinhalb stellt sie vor.