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DNK – Neuregelung der Umsatzsteuer

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Aufschub bis 2023: Die Umsetzung der Neuregelung des Paragrafen 2b des Umsatzsteuergesetzes wurde verschoben. Die verlängerte Übergangsfrist gilt nun bis zum 31.12.2022.

Dennoch darf das Thema nicht aus dem Blickwinkel geraten, ist doch der damit verbundene Aufwand nicht zu unterschätzen. Auch kann es zu höheren Gebühren kommen – die Bürger:innen sollten entsprechend frühzeitig über das Was und Warum informiert werden.

Der Neue Kämmerer hat zur Umsetzung des § 2b Erfahrungen aus Osnabrück und praktische Tipps parat.