Beschränkungen des öffentlichen Lebens vom 11.01.2020 bis 07.02.2021
Seit dem 11.01.2021 gilt eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung. Die Verlängerung des Lockdowns ist durch die nach wie vor hohen Infektionszahlen notwendig. Die Kontaktbeschränkungen wurden verschärft, die Ausgangsbeschränkungen gelten weiter, Schulen, Internate und Kindertagesstätten bleiben weiterhin geschlossen. Die Beschlüsse der letzten Bund-Länder-Konferenz vom 05.01.2021 finden ebenfalls Berücksichtigung. Die Maßnahmen im Überblick.
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung), vom 08.01.2021 – gültig vom 11.01.2020 bis 07.02.2021
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung – SächsCoronaQuarVO) vom 30.10.2020 – gültig ab 02.11.2020 – (Verordnung vom 30. Oktober 2020 in der konsolidierten Lesefassung vom 16.11.2020)
- Übersicht Bußgelder SächsCoronaQuarVO, Stand 30.10.2020
- Häufige Fragen zum Umgang mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, Stand 14.12.2020
Fragen zur Allgemeinverfügung? Das Sozialministerium Sachsen gibt Antworten unter
- 0800 – 100 0214
- corona-av@sms.sachsen.de