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Das kommunale Mandat – Das „Ein mal Eins“ der Kommunalpolitik
19. Dezember 2017, 18:30 - 22:00
3,00€Die Gemeinden und Landkreise regeln alle Angelegenheiten ihrer örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Dies wird als kommunale Selbstverwaltung bezeichnet und ist verfassungsrechtlich garantiert (www.sachsen.de).
TEIL 2
- Rechte und Pflichten des gewählten Stadtrates (schwerpunktartig)
- Zusammenarbeit mit Beiräten und beratenden Bürgern
- Bürger- und Einwohnerrechte ./. Bürgerschaftliches Engagement?!
- der kommunale Haushalt – ein Grobüberblick