14 von 16 Bundesländern haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt; bis zum Sommer soll sie kommen: die Bezahlkarte für Asylsuchende. An sie werden wesentlich zwei Erwartungen geknüpft. Zum einen soll sie die Migration nach Deutschland eindämmen, weil mit ihr nur noch ein Teil der Leistungen in bar ausgezahlt werden soll und vor allem Rücküberweisungen in die Heimatländer erschweren sollen. Zum anderen soll mit ihr der Verwaltungsaufwand für die Kommunen verringert werden, wenn fortan die Auszahlung der Leistungen elektronisch und automatisiert erfolgt.
Die kommunalen Spitzenverbände von Städte- und Gemeindebund, Städtetag und Landkreistag stehen dem Vorhaben grundlegend positiv gegenüber. Sprechen jedoch zugleich an, dass die gestellten Erwartungen nur dann erfüllt werden können, wenn die Einführung bundeseinheitlich vonstattengeht und die gesellschaftliche Teilhabe von Geflüchteten weiterhin gegeben sein wird. Gerade daran zweifeln Verbände wie Pro Asyl oder der Sozialverband Deutschland, die darlegen, dass die geplanten Funktionseinschränkungen des Bezahlkartonmodells erhebliche Einschränkungen im Alltag mit sich bringen.
Zudem muss sich erst zeigen, ob die erhoffte Minimierung des Verwaltungsaufwandes tatsächlich eintreten wird. Denn die Rückkehr zum Prinzip der Sachleistungen war seit den 1980er-Jahren immer mit dem genauen Gegenteil verbunden: Sie sind teuer und arbeitsaufwendig, im Ganzen also ein steigender Verwaltungsaufwand. Außerdem droht ein neuer Flickenteppich an Regelungen, wie die Ausgestaltung der Karte im Detail in den Ländern und in den Kommunen vonstattengehen soll – aktuell gibt es bereits Städte und Kreise, die sehr unterschiedlich aufgestellt sind. Etwa die »SocialCard« in Hannover, die kaum Einschränkungen aufweist oder die Kartenlösung im Landkreis Greiz, die für Auslandsüberweisungen gesperrt ist und nur im Landkreis funktionieren kann.
Dass am Ende beides eintritt, ein Mehr an Aufwand und die gesellschaftliche Ausgrenzung von Asylsuchenden, befürchten gleichermaßen die Sozialdezernentin und der Kämmerer der Stadt Frankfurt am Main.
Nicht zuletzt ist wissenschaftliche Expertise zum Ziel der Migrationsbegrenzung weitestgehend eindeutig. Zum Ersten ist das »Push-Pull«-Modell von »schiebenden« und »ziehenden« Faktoren umstritten. Etwas derartig Komplexes, wie eine Migrationsentscheidung, lässt sich nicht auf isolierte Faktoren zurückführen. Zum Zweiten, auch wenn man dieses Modell zugrunde legt, sind Sozialleistungen kein entscheidender Faktor. Dieses nunmehr mit Einschränkungen über Bezahlkarten zu leisten, wird keinen nennenswerten Einfluss auf die Migration nach Deutschland haben.