Link: SMF/SSG – Transparenzregister für eine aufkommensneutrale Grundsteuer in Sachsen 

Das Sächsische Ministerium der Finanzen und der Sächsische Städte- und Gemeindetag wollen ein Register über aufkommensneutrale Steuerhebesätze erarbeiten. Daraus soll hervorgehen, inwiefern der künftige Hebesatz einer Gemeinde tatsächlich durch die Grundsteuerreform beeinflusst ist. 

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen. Aufgrund eines Bundesverfassungsgerichts wurde ihre Erhebung reformiert. Ab dem Jahr 2025 wird sie nach den neuen Regelungen erhoben. Der Anspruch ist, dass die Erhebung aufkommensneutral erfolgt. Das heißt, die Gemeinde soll mit der Grundsteuer nach der Reform ähnlich viel einnehmen wie zuvor. Die Hebesätze spielen dabei eine wichtige Rolle, sagen aber allein für sich genommen nichts über die Aufkommensneutralität aus. Hierzu müssen auch die neuen Grundsteuermessbeträge herangezogen werden.