Link: Revosax – Sächsische Fraktionsfinanzierungsverordnung in Kraft

Seit dem 15. April 2024 ist die Sächsische Fraktionsfinanzierungsverordnung in Kraft. Sie definiert neben Grundsätzen und Formen der Fraktionsmittel auch deren Mindestumfang. Dieser richtet sich nach Gemeindeart und Einwohnerzahl. Bestehende Satzungen sind bis zum 31.12.2024 an die Regelungen der Verordnungen anzupassen oder bis spätestens zu diesem Datum zu erlassen.