Wie die Freie Presse und der MDR berichten, sollen noch im Mai die sächsischen Kommunen ermächtigt werden, eigene Gebührenordnungen für das Anwohnerparken zu erlassen. Das geht aus Anfragen an das Sächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hervor.
Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Gebühren für das Anwohnerparken bis Mitte 2020 bundeseinheitlich bei 30,70 Euro pro Jahr gedeckelt waren. In Zeiten angespannter innerstädtischer Verkehrslagen erachten die Deutsche Umwelthilfe (DHU) als auch der Deutsche Städtetag die Gebühr als zu niedrig. Sie hätte nicht einmal den Verwaltungsaufwand und die Ausschilderung gegenfinanziert. Eine Gesetzesänderung übertrug die Ermächtigung zur Erhebung der Gebühren nun auf die Länder, welche diese wiederum auf die Kommunen übertragen können.
Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Städtetages, meint: »Autos, die immer größer werden, und jährlich steigende Zulassungszahlen überfordern den städtischen Verkehr. Staus, Abgase und Lärm mindern die Lebensqualität in den Städten. Der Platz in den Städten für Autos kann nicht mitwachsen. Der städtische Raum ist viel zu wertvoll, um nur Parkplatz oder Straße zu sein.«
Laut Städtetag können für das Anwohnerparken künftig über 300 Euro im Jahr fällig werden. Die Deutsche Umwelthilfe fordert bis zu 360 Euro. Einzelne Städte wie Tübingen oder Freiburg staffeln die Kosten nach der sozialen Lage der Anwohner:innen und der Art des Autos: niedrigere Gebühren für Menschen mit wenig Einkommen und kleinen PKWs, höhere Gebühren für besonders große und schwere Fahrzeuge wie SUVs.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund äußert sich indes zurückhaltender. Die erstrebte Lenkungswirkung hin zur Mobilitäts- und Vekehrswende sei zwar nachvollziehbar, aber es sei zu prüfen, »ob dies nicht auf anderen Wegen unterstützt werden kann, als mit einer derart drastischen Erhöhung der Anwohnerparkgebühren.« Die Kommunen sollten zwar die Gebühren durchaus erhöhen können, aber mit Bedacht und im Ermessen der Verhältnisse vor Ort.