Link: SMJ – Neue Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung

Mit der neuen Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung soll die Planung und Durchführung lokaler Beteiligungsformate unterstützt werden. Förderberechtigt sind Kommunen und gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen oder gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz in Sachsen. Diese können je nach Vorhaben bis zu 80.000 Euro je Kalenderjahr beantragen. 

Der erste Förderaufruf läuft vom 20.04. bis 10.05.2022, einen zweiten Förderaufruf wird es im September 2022 geben. Individuelle Beratungen im Vorfeld der Antragstellung sind bereits jetzt möglich. Alle weiteren Informationen sind auf der Themenseite zur Förderrichtlinie zu finden. Rückfragen zur Richtlinie sind möglich unter der Telefonnummer 0351 56416520 sowie per Mail an: frl-beteiligung@smj.justiz.sachsen.de