Die Fraktionen von SPD, GRÜNE und FDP haben sich geeinigt und gestern ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Die Liste der Vorhaben mit kommunalem Bezug liest sich ambitioniert:
- Mehr Wohnungsbau
- Zukunftsfähige Innenstädte und gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land
- Ein Ende des Förderwirrwarrs, Wegfall des Eigenmittelanteils für klamme Kommunen und eine Altschuldenregelung
- Konzentration auf strukturschwache Räume
- Bessere medizinische Versorgung auf dem Land
- Kindergrundsicherung
- Mehr Unterstützung bei der Digitalisierung
- Änderungen im Baugesetzbuch
- Vorantreiben der Energiewende und Kohleausstieg schon bis 2030
- Stärkung des ÖPNV und Senkung der Strompreise
Was das im Einzelnen bedeutet, was in welcher Form konkret umgesetzt werden kann, dazu hat das Magazin »KOMMUNAL« eine erste Einschätzung.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund kommt zur Einschätzung, dass der Koalitionsvertrag viele gute Ansätze enthalte, aber es Bedenken bei der Umsetzung gibt. Insbesondere fehlt das Bekenntnis zum Grundsatz “Wer bestellt, der zahlt.” Letztlich ist der Vertrag »nur« eine politische Vereinbarung, die Koalition müsse in den nächsten Jahren konkret liefern. Eine vollständige Einschätzung nimmt der DStGB hier vor.
Dem Deutschen Städtetag zufolge beinhaltet der Koalitionsvertrag positive Impulse. Mehrere konkrete Forderungen fänden sich im Vertragstext wieder, unter anderem das Bekenntnis zu einer Altschuldenlösung oder einer Kindergrundsicherung. Jedoch sei die Entwirrung des Förderdschungels zwar ein guter, aber noch nicht weit genug gehender Schritt. Vielmehr müsse die Finanzordnung zwischen Bund, Ländern und Kommunen allgemein auf den Prüfstand. »Unzureichend sind die Ankündigungen der neuen Koalition, bei Aufgabenübertragungen auf die Kommunen lediglich “stärker auf die Ausgewogenheit zu achten”. Der Grundsatz “Wer bestellt, bezahlt” muss Maßgabe aller finanzpolitischen Entscheidungen sein«, meint der Deutsche Städtetag.
Mit gemischten Gefühlen schaut der Deutsche Landkreistag auf den Koalitionsvertrag. Neben begrüßenswerten Ansätze fehlen aber eine erkennbare politische Priorisierung der Vorhaben sowie konkrete Aussagen zum Finanztableau. Kostenträchtige Vorhaben dürften nicht zu Mehrbelastungen in den kommunalen Haushalten führen. Skeptisch sei man auch gegenüber den Ankündigungen, Plan- und Genehmigungsverfahren beschleunigen zu wollen, ohne das zugrundeliegende materielle Recht anzutasten.
Ein Beitrag im »Neuen Kämmerer« mahnt im Hinblick auf den Koalitionsvertrag eine Überarbeitung der Schuldenbremse mitsamt einer neugestalteten Mittelverteilung über die drei Staatsebenen an. Andernfalls wird der kommunale Investitionsstau weiter anwachsen.