Kurzbeitrag: Negativzinsen und interkommunale Kredite

Im anhaltenden Negativzinsumfeld sind Verwahrentgelte für die Bankguthaben der Kommunen seit 2017 eine zunehmend gängige Praxis. Ein Strafzins von 0,4 % ab mittleren sechsstelligen Beträgen ist dabei üblich. Um diese zu umgehen, legten Kommunen ihr Geld bei Privatbanken an – was risikobehaftet ist, wie das Beispiel der Greensill-Bank zeigt.

Über die verhängte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Anfang März 2021 ein sofortiges Zahlungsverbot, nur zwei Wochen später stellte die Bank einen Insolvenzantrag. Durch die Greensill-Pleite droht der Verlust von kommunalen Einlagen in einer Gesamthöhe von 340 Millionen Euro. Denn seit dem 01. Oktober 2017 sind die Einlagen von Gebietskörperschaften nicht mehr vom freiwilligen Einlagensicherungsfonds der Privatbanken geschützt. 

Ob und in welcher Höhe die betroffenen Kommunen ihr Geld zurückbekommen, ist noch offen. Der zuständige Insolvenzverwalter stimmte die Gläubiger bereits auf eine Verfahrensdauer von fünf bis zehn Jahren ein. Es besteht die Hoffnung, immerhin ein Viertel der offenen Forderungen zurückzuerhalten. Erste Kommunen schreiben die angelegten Gelder aber bereits ab. Andere Kommunen, darunter Neckarsulm, Bötzingen und der Erzgebirgskreis, reagierten unter anderem mit einer Anpassung der Anlagerichtlinien: Anlagen bei Privatbanken sind zukünftig nicht mehr erlaubt. 

Unbeantwortet bleibt damit die Frage, wie Negativzinsen und Verwahrentgelte umgangen werden können. Interkommunale Kredite tauchen hierbei als möglicher Ausweg auf. Im Prinzip bedeutet dies, dass eine finanzstarke Kommune nicht benötigte Kassenbestände anderen Gemeinden verleiht: »Wenn wohlhabende Städte und Gemeinden ungenutzte Gelder anderen Gemeinden zur Verfügung stellen, wäre das eine Win-Win-Situation: Die „Geber“ würden Negativzinsen vermeiden, und die „Nehmer“ müssten keine – deutlich teureren – Bankkredite aufnehmen.«

Der Knackpunkt: Nach Ansicht der BaFin handelt es sich hierbei um erlaubnispflichtiges Bankgeschäft – und Kommunen haben keine solche Bankerlaubnis. In der Vergangenheit haben sich zwar einzelne Gebietskörperschaften an die BaFin gewandt, aber dies wurde nach erfolgter Einzelfallprüfung stets abschlägig beschieden.

Einen neuen Anlauf unternimmt nun Eschborn in Hessen. Die Stadt hatte insgesamt 35 Millionen Euro bei Greensill angelegt; die Idee, Verwahrentgelte mittels interkommunaler Kreditvergabe zu umgehen und gleichzeitig den Landkreis zu unterstützen, kommt von der Ratsfraktion der Linken. Der Bürgermeister und die Verwaltung sind nun beauftragt, die Frage rechtlich aufzubereiten.

Um jedoch den Weg zur interkommunalen Kreditvergabe gänzlich freizumachen, müsste »die BaFin dafür aber entweder ihre inhaltlichen Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Charakter des Vorhabens präzisieren oder aber der Gesetzgeber entsprechende Klarstellungen in das KWG aufnehmen.« Das Bankenaufsichtsrecht sei an dieser Stelle, so Fachanwalt Julius Richter, »eine überwindbare Hürde.«

Wie jedoch die Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bundestagsabgeordneten der FDP ausweist, plant zumindest die scheidende Bundesregierung »keine Maßnahmen im Bereich der interkommunalen Kredite«

KHI