Corona – Beschränkungen des öffentlichen Lebens vom 15.02.2021 bis 07.03.2021

Seit dem 15.02.2021 gilt eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung. Die neuerliche Fassung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Kofnerenz vom 10.02.2021 um.

Die geltenden Corona-Maßnahmen werden grundsätzlich verlängert, dazu zählen die Kontaktreduktion, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum, der Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.

Ab dem 15.02. dürfen Händler in Sachsen den click & collect-Service anbieten, Friseure, Fußpflege-Betriebe und Fahrschulen dürfen ab dem 01.03. wieder öffnen.

Neu sind eine erweiterte Maskenpflicht für Autofahrer, Handwerksbetriebe und Dienstleister. Ebenso neu ist, dass bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 die Ausgangsbeschränkungen und der 15-km-Radius gelockert werden können.

Grundschulen und Kitas sind ebenfalls unter der Bedingung einer stabilen 7-Tage-Inzidenz ab dem 15.02. geöffnet.

Die Maßnahmen im Überblick
Diese Corona-Regeln gelten ab 15. Februar in Sachsen, MDR