Infothek: Beschränkungen des öffentlichen Lebens vom 11.01.2020 bis 07.02.2021

Seit dem 11.01.2021 gilt eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung. Die Verlängerung des Lockdowns ist durch die nach wie vor hohen Infektionszahlen notwendig. Die Kontaktbeschränkungen wurden verschärft, die Ausgangsbeschränkungen gelten weiter, Schulen, Internate und Kindertagesstätten bleiben weiterhin geschlossen. Die Beschlüsse der letzten Bund-Länder-Konferenz vom 05.01.2021 finden ebenfalls Berücksichtigung. Die Maßnahmen im Überblick und diese Corona-Regeln gelten ab 11. Januar in Sachsen (MDR).