Ohne Ehrenamt läuft nichts. Besonders in kleinen Gemeinden ist es so wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und besonders hier ist es durch die Corona-Pandemie besonders unter Druck geraten.
Das Förderprogramm Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona der Deutschen Stiftung für Ehrenamt und Engagement ermöglicht ausgleichend die Förderung in den Bereichen Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft, Nachwuchsgewinnung sowie Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (z.B. gemeinnützige e.V.) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen).
Antragsfrist ist der 01.11.2020, die beantragten Mittel sind noch im Jahr 2020 auszugeben und können bis zum 15.12.2020 abgerufen werden.