Infothek: Corona in Sachsen – Beschränkungen des öffentlichen Lebens vom 15.05. bis zum 05.06.2020

Ab dem 15.05.2020 gilt eine neue Fassung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung, die weitergehende Lockerungen beinhaltet.

Bestehen bleibt der Grundsatz der Minimierung der Kontakte, das Abstandsgebot von min. 1,50m und der Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase. Darüber hinaus sollen jedoch viele öffentliche Einrichtungen, Dienstleistungseinrichtungen und das Gaststättengewerbe mit Einschränkungen wieder öffnen können: Die Lockerungen im Überblick.

Weiterhin soll ab dem 18.05. ein eingeschränkter Regelbetrieb von Kindertageseinrichtungen und Schulen aufgenommen werden: Die Regelungen im Überblick.