Infothek: Corona in Sachsen – Beschränkungen des öffentlichen Lebens vom 20.04. bis zum 03.05.2020

In Sachsen gilt ab 20.04. bis 03.05.2020 eine neue Fassung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO.

In aller Kürze:

  • Die Ausgangsbeschränkungen fallen weg, weiterhin gelten aber die Kontaktbeschränkungen und eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase beim Einkaufen und in Bus und Bahn.
  • Der Einzelhandel kann bis zu einer Verkaufsfläche von 800qm wieder öffnen.
  • Weiterhin untersagt sind Veranstaltungen und Ansammlungen jeglicher Art,
  • die Öffnung von Gastronomie-, Hotel- und Beherbergungsbetrieben zu touristischen Zwecken
  • sowie  der Betrieb von Dienstleistungsbetrieben mit unmittelbarem Kundenkontakt.
  • Bestehende Besuchsverbote gelten weiterhin.

Genaueres ist auf der Corona-Informationsseite des Freistaates zu finden.

Wir arbeiten nach wie vor daran, unsere Infothek zum Thema immer aktuell zu halten.

Passt weiterhin gut auf euch und bleibt gesund!
Euer Team vom KFS