Der steuerliche Querverbund bleibt vorerst unangetastet. Im Oktober vergangenen Jahres bat der Bundesfinanzhof (BFH) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Klärung, „ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt.“ Die Klägerin hat die Revision zurückgenommen, dass Verfahren wird eingestellt.
Damit ist in der Sache aber noch keine Entscheidung getroffen. In der Pressemitteilung des BFH wird betont, dass die Europäische Kommission von sich aus das Recht hat, die Praxis des steuerlichen Querverbundes auf dessen Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt zu prüfen.