Link: BMUL – Neuerungen in der Kommunalrichtlinie

In der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld, kurz „Kommunalrichtlinie“, gelten seit dem 01.01.2020 ein paar Neuerungen.

  • „Förderanträge können das ganze Jahr über beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.
  • Der Mindestzuwendungsbetrag für Mobilitätsstationen und Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs beträgt nur noch 5.000 Euro.
  • Die Höchstzuwendungsbeträge entfallen für Mobilitätsstationen, Vorhaben zur Verbesserung des Radverkehrs sowie Maßnahmen zur Deponiegasfassung und in-situ-Stabilisierung von Siedlungsabfalldeponien
  • Im Rahmen der Fokusberatung können neben Maßnahmen, die über die Kommunalrichtlinie gefördert werden, auch andere wirkungsvolle Instrumente zur Reduzierung von Treibhausgasen eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen, die grundsätzlich über Bundes- oder Landesprogramme förderfähig sind.“

Mehr Informationen dazu sind auf der Website des Bundesweltministeriums zu finden.