Link: BR – Urteil: Corona-Ausschüsse verfassungswidrig
Das Bayerische Verfassungsgericht hat eine Gesetzesänderung für verfassungswidrig erklärt, nach der die Einsetzung von Ferienausschüssen bis Jahresende möglich sei.
Das Bayerische Verfassungsgericht hat eine Gesetzesänderung für verfassungswidrig erklärt, nach der die Einsetzung von Ferienausschüssen bis Jahresende möglich sei.
Die erfolgreiche und schnell vergriffene Broschüre »Rät*innen gegen Rechts« wurde neu aufgelegt, komplett überarbeitet und aktualisiert!
Wie schon bei der ersten Auflage sagen wir: Unbedingte Leseempfehlung! Zu bestellen bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung als Printexemplar oder zum kostenfreien Download.
Die Staatsregierung hat am 08. Juni 2021 eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit werden weitere Öffnungen möglich. Die angepassten Regelungen treten mit dem 14. Juni 2021 in Kraft und gelten bis zum 30. Juni 2021.
Achtlos weggeworfene und herumliegende Zigarettenstummel sind lästig, schaden der Umwelt – und sie sind teuer. Was Kommunen tun können.
Die neue Kommunal-Info ist da! Pünktlich zu den ersten heißen Tagen des Jahres hat Achim Grunke alles Wissenswerte rund um die »Wasserversorgung – eine kommunale Pflichtaufgabe« zusammengetragen. In weiteren Beiträgen: »Welche Folgen hat Corona auf historische Innenstädte« und wie steht es um das »bürgerschaftliche Engagement in der Pandemie«? Abschließend haben wir noch einen Bericht über ein spannendes Forschungsprojekt für euch: »Populismus und Demokratie in der Stadt«.
Wie stets und immer wünschen wir eine informative Lektüre!
Die Staatsregierung hat am 26. Mai 2021 eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit werden weitere Öffnungen möglich. Die angepassten Regelungen treten mit dem 31. Mai 2021 in Kraft und gelten bis zum 13. Juni 2021.
Übersicht Rechtslage Bund und Land: Was gilt ab dem 31.05.2021 im Freistaat Sachsen?
Den Überblick darüber, was für klamme Kommunen mit Förderung über die NKI derzeit möglich ist, bietet ein neues Factsheet des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK), das im Auftrag des BMU entstanden ist.
(Update 18. Mai 2021) Die neue COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung der Bundesregierung lässt zur Erfüllung von Testpflichten keine Selbsttests mit Selbstauskunft als Nachweis mehr zu. Das sächsische Kabinett hat daher eine Klarstellung in der noch bis 30. Mai 2021 geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen.
»Wir stecken längst mitten in den Folgeerscheinungen der Klimakrise«, sagt Armin Schuster, Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Das Ziel ist ehrgeizig: Bis zum Jahr 2030 sollen im Schnitt 180 statt 120 Wege per Rad zurücklegen. Deutlich mehr also und dazu noch deutlich längere. Damit das auch funktioniert, muss massiv in das Radverkehrsnetz investiert werden.
Die Staatsregierung hat am 4. Mai 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Nach Beschluss der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im April 2021 werden mit ihr zukünftig in erster Linie Regelungen getroffen, die ab einer Inzidenz unter 100 gelten aber auch weitergehende Schutzmaßnahmen für eine 7-Tage-Inzidenz über 100 vorgenommen.
Übersicht Rechtslage Bund und Land: Was gilt ab dem 10. Mai 2021 im Freistaat Sachsen?
Die neue Kommunal-Info ist da! Ein großer Schwerpunkt ist die Frage, wie Kommunen zusammenarbeiten können? Achim Grunke erklärt euch das Wichtigste zum »Sächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG)«. Dazu stellt er euch eine spannende Publikation des Deutschen Instituts für Urbanistik vor, die sich vor allem an kleinere Gemeinden im ländlichen richtet: »Lebensqualität und Daseinsvorsorge durch interkommunale Kooperation«. Abschließend kommt noch ein Blick auf ein Positionspapier des Deutschen Städte- und Gemeindebundes über einen zweiten Kommunalrettungsschirm für 2021 und 2022.
Wie stets und immer wünschen wir eine informative Lektüre!