Grundlagenwissen: Kommunale Bedienstete. Wählbarkeit und Hinderungsgründe

21.02.2019

Liebe Interessierte,

mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 28. November 2013 (SächsGVBl. S. 822) und dem Zweiten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 13. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 626), wurden die Hinderungsgründe zur Kommunalwahl überarbeitet.

Insbesondere aber die Frage, welche kommunalen Bediensteten denn genau für den Gemeinderat wählbar sind, blieb im Detail offen. In den letzten Wochen erreichte uns eben diese Frage vermehrt, nun können wir auf den Sonderdruck 5/2018 des Sächsischen Amtsblattes verweisen.

Link: Nachhaltig Wohnraum schaffen

11.02.2019

Liebe Interessierte, anschließend an den Beitrag der letzten Woche zur Neufassung der Verbilligungsrichtlinie machen wir heute weiter mit dem Thema Wohnen. Hierzu wollen wir euch […]