Beitragsordnung

Auf der Grundlage der Satzung des Kommunalpolitischen Forums Sachsen e.V., § 5 Abs. (1), beschließt die Mitgliederversammlung folgende Beitragsordnung:

Artikel 1: Grundsatz

Die Mitgliedsbeiträge sind ein Teil der Eigenmittel, die der Verein aufbringt, um die Finanzierung seiner Arbeitsaufgaben entsprechend der satzungsgemäßen Ziele zu gewährleisten.

Artikel 2: Höhe der Mitgliedsbeiträge

  1. Jedes Mitglied entrichtet einen Jahresbeitrag von 30 EURO.
  2. Schüler, Studenten und Auszubildende entrichten einen Jahresbeitrag von 12 EURO.
  3. Über eine zeitweilige Beitragsbefreiung entscheidet auf Antrag der Vorstand.
  4. Über die Höhe des Jahresbeitrages bei juristischen Personen, die Mitglied des Vereins
    sind, entscheidet der Vorstand. Der Jahresbeitrag juristischer Personen sollte jedoch nicht unter 60 EUR liegen.

Artikel 3: Fälligkeit des Beitrages

Der Mitgliedsbeitrag ist im I. Quartal des jeweiligen Kalenderjahres per Überweisung zu zahlen bzw. wird nach Einverständnis des Mitglieds (Einzugsermächtigung) von dessen Konto am Quartalsende eingezogen.

Artikel 4: Höhe der Teilnahmebeiträge für Veranstaltungen

Mitglieder des Kommunalpolitischen Forum Sachsen e.V. entrichten die Hälfte des jeweiligen Teilnahmebeitrages.

Artikel 5: Inkrafttreten

Die Änderung der Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung des Vorstandes am 11. September 2019 in Kraft.