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Datenschutz-Novelle und die Kommune

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Am 25.05.2018 wird die neue Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft treten und die bisher geltende Richtlinie 95/46/EG ablösen. Aktuell befasst sich der Sächsische Landtag mit dem entsprechenden Entwurf eines „Gesetzes zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG1)“.

Grundlegend wird fortan nicht mehr zwischen öffentlicher und nicht-öffentlicher Verantwortung in der Verarbeitung personenbezogener Daten unterschieden. Demnach muss auch die öffentliche Verwaltung ihr Handeln überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten.

Was das für die Kommunen allgemein bedeutet, können Sie hier nachlesen. Weitere Infos finden Sie auf der Themenseite des Sächsischen Datenschutzbeauftragten als auch in der Rubrik Datenschutzrecht des Sächsischen Ministerium des Innern.